FAQ – Sondereigentum

FAQ – Sondereigentumsverwaltung

  1. Brauche ich ein deutsches Bankkonto, um meine Mieteinnahmen zu erhalten?
  2. Kann ich mein existierendes deutsches Konto benutzen, um die Miete direkt zu erhalten?
  3. Was bedeutet Nettoeinkommen?
  4. Wie oft erhalte ich mein Nettoeinkommen und wie oft erhalte ich eine Übersicht meiner Ein- und Ausgaben?
  5. Wie werden Reparaturen in meiner Wohnung vorgenommen und werde ich informiert?
  6. Brauche ich eine Versicherung für meine Wohnung?
  7. Wie ist die Abwicklung mit meiner Steuererklärung?
  8. Was bedeutet „Zustellungsvollmacht“ bei meiner Finanzierung?
  9. Welche Objektunterlagen benötigt condo bei Übernahme der Verwaltung?
  10. Nimmt condo an der jährlichen Woh­nungs­ei­gen­tü­merversammlung teil?
  11. Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?
  12. Was ist eine Teilungserklärung?
  13. Ab wann endet die Hausgeldzahlungspflicht beim Verkauf einer Wohnung?
  14. Wird beim Verkauf der Wohnung der eigene Anteil an der Instandhaltungsrücklage zurückgezahlt?
  15. Welche Teile der Jahresabrechnung können auf den Mieter umgelegt werden?
  16. Kann das Hausgeld gemindert werden, wenn die Wohnung temporär unvermietet ist?
  17. Wer muss bei einem Verkauf der Wohnung die Abrechnungsspitze tragen?
  1. Brauche ich ein deutsches Bankkonto, um meine Mieteinnahmen zu erhalten?
    Nein. Wir eröffnen für Sie ein Treuhandkonto. Hier werden die Mieten vereinnahmt und auch Ihre Rechnungen wie Hausgeld, Bankgebühren, Grundsteuer, Verwaltergebühren bezahlt. Anschließend erhalten Sie eine Auszahlung Ihres Nettoeinkommens auf ein internationales Konto Ihrer Wahl.
  2. Kann ich mein existierendes deutsches Konto benutzen, um die Miete direkt zu erhalten?
    Nein, da wir die Zahlungsüberwachung dann nicht durchführen können.
  3. Was bedeutet Nettoeinkommen?
    Mieteinnahme abzüglich Hausgeld, Grundsteuer, Verwaltergebühr ergibt Ihr monatliches Nettoeinkommen.
  4. Wie oft erhalte ich mein Nettoeinkommen und wie oft erhalte ich eine Übersicht meiner Ein- und Ausgaben?
    Wir behalten auf Ihrem Treuhandkonto die erste Miete als Sicherheitseinbehalt für eventuell anfallende Reparaturen. In der Regel können Sie Ihr Einkommen monatlich erhalten. Eine Übersicht Ihrer Ein- und Ausgaben erhalten Sie in der Regel alle zwei Monate bzw. 1-mal pro Quartal. Individuelle Absprachen sind jedoch möglich.
  5. Wie werden Reparaturen in meiner Wohnung vorgenommen und werde ich informiert?
    Sobald wir die Meldung Ihres Mieters über einen Schaden erhalten, beauftragen wir eine Firma uns einen Kostenvorschlag zu übermitteln, damit wir das Ausmaß des Schadens und die voraussichtliche Kostenhöhe erfahren. Sobald uns diese Information vorliegt, werden Sie per E-Mail informiert und erst nach Ihrer Bestätigung wird die Firma beauftragt. Bei dringend notwendigen Reparaturmaßnahmen bei denen wir umgehend aktiv werden müssen, kontaktieren wir Sie selbstverständlich telefonisch und besprechen mit Ihnen die weitere Abwicklung.
  6. Brauche ich eine Versicherung für meine Wohnung?
    Nein. Da lediglich der Nutzer Ihrer Wohnung zur Haftung eines Schadens herangezogen werden kann. Des Weiteren hat die Woh­nungs­ei­gen­tü­mergemeinschaft für das Gebäude eine Versicherung bereits abgeschlossen.
  7. Wie ist die Abwicklung mit meiner Steuererklärung?
    Rechtlich sind wir nicht befugt Ihnen Auskünfte oder eine Beratung bezogen auf Ihre Steuererklärung zu geben. Gern können wir Ihnen einen Steuerberater empfehlen, dem wir dann selbstverständlich alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit Ihre Steuererklärung eingereicht werden kann.
  8. Was bedeutet „Zustellungsvollmacht“ bei meiner Finanzierung?
    Einige Banken benötigen eine Person, die in Deutschland ansässig ist, um die Unterlagen während der Laufzeit der Finanzierung zuzustellen. Diese Tätigkeiten übernehmen wir gerne für Sie. Hierzu erfragen Sie bitte, einen Vertrag für die Zustellungsvollmacht.
  9. Welche Objektunterlagen benötigt condo bei Übernahme der Verwaltung?
    Kaufvertrag, Mietvertrag, Teilungserklärung, Kautionsverwaltung, gesamte Schriftwechsel bezogen auf Ihre Wohnung (Mieter, Finanzamt etc.), eventuelle Kontaktdaten der Vorverwaltung.
  10. Nimmt condo an der jährlichen Woh­nungs­ei­gen­tü­merversammlung teil?
    Nein. Bei Erhalt der Einladung, werden wir Ihnen diese auf Wunsch, übersetzen und Vorschläge zu den Abstimmungen geben. Anschließend fertigen wir eine weisungsgebundene Vollmacht für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an, so dass diese verpflichtet ist, Ihre Abstimmungen zu tätigen. Dies bedeutet für Sie, sie wissen, was auf der Versammlung besprochen wird und können abstimmen, ohne dass Sie anwesend sein müssen.
  11. Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?
    Die Höhe und Zusammensetzung des Hausgeldes wird von der Woh­nungs­ei­gen­tü­mergemeinschaft (WEG) beschlossen und im Wirtschaftsplan festgehalten. Das Hausgeld bleibt in der Regel so lange in der bestehenden Form gültig, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen und wirksam wird.
  12. Was ist eine Teilungserklärung?
    In der Teilungserklärung wird festgelegt, welche Bereiche einer Immobilie (also Gebäude inklusive Grundstück und alle dazugehörigen Anlagen) zum Teileigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Zum Teileigentum gehören alle Bereiche, die von allen Wohnparteien genutzt werden, also zum Beispiel das Treppenhaus, der Eingangs- und Müllentsorgungsbereich oder auch das Dach. Zum Sondereigentum gehört wiederum der komplette Innenbereich einer Wohnung. Dieses ist vom Woh­nungs­ei­gen­tü­mer selbst zu verantworten. Die Teilungserklärung wird fast immer mit einer Gemeinschaftsordnung ergänzt, in der die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien zueinander geregelt werden.
  13. Ab wann endet die Hausgeldzahlungspflicht beim Verkauf einer Wohnung?
    Das Hausgeld muss nicht mehr bezahlt werden, wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Bis dahin ist weiterhin der Verkäufer verpflichtet, das Wohngeld zu zahlen.
  14. Wird beim Verkauf der Wohnung der eigene Anteil an der Instandhaltungsrücklage zurückgezahlt?
    Der Anteil wird grundsätzlich nicht zurückgezahlt, da die Instandhaltungsrücklage zum Gemeinschaftsvermögen gehört.
  15. Welche Teile der Jahresabrechnung können auf den Mieter umgelegt werden?
    Welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können, ist im Mietvertrag festgehalten.
  16. Kann das Hausgeld gemindert werden, wenn die Wohnung temporär unvermietet ist?
    Eine Minderung oder gar eine Befreiung vom Hausgeld ist nicht möglich. Die Höhe und Aufteilung des Hausgeldes ist im Wirtschaftsplan festgehalten und ist für jeden Eigentümer so lange bindend, bis ein neuer Wirtschaftsplan in Kraft tritt.
  17. Wer muss bei einem Verkauf der Wohnung die Abrechnungsspitze tragen?
    Die Abrechnungsspitze muss grundsätzlich von demjenigen getragen werden, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Eigentümer der Wohnung ist. Demnach ist der Käufer nicht nur für womöglich angefallene Fehlbeträge zuständig, sondern hat auch ein Recht auf ein mögliches Guthaben.